Für Flüchtlinge, die in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden übernimmt der Staat die Grundversorgung. Sie erhalten Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel und sonstige Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarfs. Außerdem werden Kosten für medizinische Behandlung und Pflege übernommen. Über alles notwendige hinaus erhalten Geflüchtete in diesen Einrichtungen Geld- oder Sachleistungen für ihren persönlichen Bedarf.

Sofern sie nicht (mehr) in Aufnahmeeinrichtungen wohnen, erhalten Erwachsene zusätzlich monatlich 176 bis 219 Euro, Kinder 135 bis 200 Euro, um Kosten für etwa Lebensmittel und Kleidung zu decken. Unterkunft, Heizung usw. werden gestellt.

Nach einem Jahr und drei Monaten erhalten Asylbewerber eine Art Grundsicherung, allerdings einen etwas geringeren Betrag als Empfänger von "Hartz IV".

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