Das Recht auf Asyl beschäftigt die Menschheit bereits seit Hunderten von Jahren. Nahezu seitdem wir denken können flüchten Menschen aus religiösen, politischen, rassischen, kulturellen oder anderen Gründen wie z.B. der sexuellen Orientierung und müssen ihre Heimat verlassen. Sie werden verfolgt, ge-oder verjagt und suchen Zuflucht an einem sicheren Aufenthaltsort. Wie ist jedoch die Asylpolitik in Deutschland entstanden?

Die Geschichte des Asylrechts reicht bis in das Altertum zurück. Das moderne Asylrecht entwickelte sich jedoch erst im Zuge der europäischen Nationalstaatsbildung im 19. Jahrhundert, die von großen Fluchtbewegungen begleitet war. Über die jeweilige nationale Gesetzgebung zum Schutz von Flüchtlingen hinaus, bildet heute die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. Sie entstand als Reaktion auf die Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur, des Zweiten Weltkriegs und der mit ihm verbundenen Flüchtlingsbewegungen. Ist jede Menschenrechtsverletzung zugleich ein Asylgrund? Wann ist die Furcht eines Flüchtlings vor Verfolgung nach Auffassung der Behörden begründet? Welche Gewalt muss ein Mensch sich von seinem Staat (oder dem Ehepartner) „üblicherweise“ gefallen lassen? Muss die Verfolgung überall im Herkunftsland bestehen? Wie weit darf ein Staat die Religionsausübung einschränken? Ist auch die Bedrohung durch eine kriminelle Mafia ein Akt der Verfolgung? Die Antworten auf diese und andere Fragen entscheiden darüber, ob ein Flüchtling Asyl erhält oder nicht. Die Mehrheit der Antragsteller ist jünger als 30 Jahre und kommen im laufenden Jahr 2019 vor allem aus Syrien, Irak und Nigeria. Die größte Gruppe sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Im Jahr 2018 beantragten 185.853 Menschen in Deutschland Asyl. Im laufenden Jahr 2019  wurden bislang 59.889  Erst- oder Folgeanträge auf Asyl gestellt.

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