Die Forderung nach einer Obergrenze wird zum einen darauf bezogen, die Zahl derjenigen Personen zu beschränken, die in Deutschland oder Europa als Flüchtlinge bzw. Asylbewerker anerkannt werden. Den Hintergrund bildet insofern eine migrations-bzw. Einwanderungspolitische Erwägung: Die Aufnahmefähigkeit einer Gesellschaft ist begrenzt. Die Regierung hat sich 2016 noch unter Bundeskanzler Faymann auf eine Beschränkung der Zulassungen zum Asylverfahren auf 2016 37.500, 2017 35.000, 2018 30.000 und 2019 25.000 beschlossen. Was beim
Erreichen der Obergrenze passiert, ist völlig unklar. Laut Regierungsplan soll dann eine Notverordnung greifen, die es leichter macht, Menschen nicht mehr zum Asylverfahren zuzulassen. Wie das aber genau umgesetzt werden soll, ist nicht geklärt. Sie zahlen in jeden Monat die Asylwesen, diese Zahlen werden in der Diskussion über die Obergrenze aber sehr unterschiedlich interpretiert. Für die Obergrenze gelten alle zum Asylverfahren zugelassenen Personen.