Ausländer und EU-Bürger in Deutschland brauchen eine Krankenversicherung. Möglich sind private und gesetzliche Krankenversicherungen. Die Aufnahme von Ausländern in eine gesetzliche Krankenkasse ist fast immer vorgeschrieben, wenn Ausländer in Deutschland fest angestellt sind. Wer als EU-Ausländer keine Arbeit in Deutschland hat, kann sich aber nur bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, wenn er bereits früher Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung in seinem Heimatland war.

Ansonsten brauchen EU-Ausländer eine private Krankenversicherung. Das ist meistens auch die einzige Möglichkeit für Personen, die nicht aus einem EU-Mitgliedsland kommen, und die keinen Arbeitsplatz in Deutschland haben.

  Wenn Ausländer in Deutschland arbeiten, wird ihre Firma sie schon vor Beginn der Beschäftigung nach ihrer Krankenversicherung fragen. Sie können sich bei der Krankenkasse anmelden, sobald sie wissen, wer ihr Arbeitgeber sein wird. Auch Ausländer ohne Arbeit in Deutschland können in vielen Fällen Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden. EU-Bürger und andere Ausländer sollten sich deshalb frühzeitig Antragsunterlagen für die Krankenkasse besorgen. Die notwendigen Bestätigungen über die Vorversicherung können nachgereicht werden.

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